Bedrohung

Neue Verordnung gegen Rebzikaden in NÖ

ABD0046_20191213 - WIEN - ÖSTERREICH: ++ HANDOUT ++ ZU APA0139 VOM 13.12.2019 - 2020 ist Internationales Jahr der Pflanzengesundheit. Eine UN-Initiative soll das Bewusstsein für Bedrohungen schärfen und Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten verhindern" Im Bild: Amerikanische Rebzikade.
© APA/AGES/ANDREAS KAHRER
In Teilen des Weinviertels müssen Rebstöcke nun verpflichtend gegen Amerikanische Rebzikaden behandelt werden. Die neue Verordnung betrifft nicht nur Weinbaubetriebe, sondern auch private Rebenbesitzer, Gemeinden und öffentliche Parks.
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Die niederösterreichische Landesregierung hat Anfang Juni eine Verordnung gegen die Amerikanische Rebzikade beschlossen. Das Insekt kann Goldgelbe Vergilbung übertragen, eine gefährliche Rebenkrankheit. In Niederösterreich ist diese Krankheit bis jetzt nicht nachgewiesen, in anderen Regionen mussten aber bereits Weingärten gerodet werden.

Nun geht es vor allem um die Umsetzung. Die verpflichtenden Maßnahmen gelten in sogenannten Hauptverbreitungsgebieten der Amerikanischen Rebzikade. Diese liegen vor allem im nördlichen Weinviertel, in Gebieten der Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn und Mistelbach.

Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LKNÖ) sind unter anderem Gebiete rund um Dürnkrut (Bezirk Gänserndorf), Hadres, Seefeld-Kadolz (beide Bezirk Hollabrunn), Drasenhofen, Ottenthal, Poysdorf und Wildendürnbach (alle Bezirk Mistelbach) umfasst. Dabei handelt es sich nicht immer um ganze Gemeinden, sondern teils um einzelne Katastralgemeinden oder bestimmte Gebiete, etwa nördlich der Pulkau oder nördlich des Poybachs.

Kontrollen zur Eindämmung

"Unser großes Ziel ist es, die Population der Rebzikaden einzudämmen", sagt Schmuckenschlager. Mit Mitte Juni würden die Tiere ungefähr das dritte Larvenstadium erreichen. In dieser Phase müsse man sie in der Bekämpfung "erwischen".

Wird ein Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung festgestellt, muss dieser unverzüglich gemeldet werden. Zuständig ist laut LKNÖ das Referat Wein- und Obstbau der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer. Zur Abklärung können behördliche Organe Weingärten oder andere Standorte mit Reben betreten, Kontrollen durchführen und Proben entnehmen.

Strikte Rodung bei Befall

Wird ein Befall im Labor bestätigt, müssen symptomtragende Rebstöcke innerhalb von zwei Wochen gerodet und aus dem Weingarten entfernt werden. Sind mehr als 20 Prozent der Rebstöcke einer Anlage betroffen, ist laut LKNÖ die Rodung der gesamten Anlage erforderlich.

In Niederösterreich wurde die Goldgelbe Vergilbung bisher nicht festgestellt. Die Monitoring-Ergebnisse zeigen laut LKNÖ aber stark steigende Populationen der Amerikanischen Rebzikade. Auch in der Steiermark und im Burgenland wurde die Krankheit bereits nachgewiesen. In den direkt an Niederösterreich angrenzenden Staaten Tschechien und Slowakei tritt sie laut LKLÖ ebenfalls teils verbreitet auf.

Probleme in den Nachbarländern

"Wir haben die große Bedrohung, dass in unseren Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn diese Krankheit bereits ausgebrochen ist. Wir haben es im vergangenen Jahr in der Steiermark und im Burgenland leider auch schon in Österreich gehabt. Und das Problem ist, dass wir in Niederösterreich ein sehr hohes Vorkommen der Rebzikaden haben und diese Rebzikaden übertragen diese Krankheit", so Schmuckenschlager.

In sonstigen Verbreitungsgebieten außerhalb der definierten Hauptverbreitungsgebiete sind die Maßnahmen nicht verpflichtend. Sie werden laut Landwirtschaftskammer aber empfohlen, um die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade zu verringern und Rebstöcke vor einem Befall zu schützen.

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