Täter verhaftet
Toter Mann in Werkstatt: Es war Mord mit Hammer!
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Kärnten. Die Polizei verriet einen Tag nach Bekanntwerden des Leichenfunds in einem Wohnviertel im Osten Klagenfurts im Laufe des Vormittags nähere Hintergründe. Bei dem Opfer, das in einem Haus am Kalmusweg, das gerade renoviert wird, aufgefunden wurde, handelt es sich um einen 64-jährigen einheimischen Mann. Und: Der Tatverdächtige wurde bereits verhaftet.
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Wie im Voraus ebenfalls durchsickerte, wurde der Tote mit verdächtigen Kopfverletzungen offenbart erschlagen in einem Nebengebäude des Wohnhauses - konkret in der Werkstatt auf der Liegenschaft - im Osten Klagenfurts tot aufgefunden. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde von Anfang an Fremdverschulden angenommen - was sich anhand der Obduktion dann auch bestätigte. Noch am Mittwoch konnte ein dringend Tatverdächtiger ausgeforscht und festgenommen werden.
Geldbörse verriet den Verdächtigen
Laut dem Leiter des Landeskriminalamtes Gottlieb Türk hatten der Verstorbene und der Tatverdächtige, ein 44-jähriger derzeit arbeitsloser Kfz-Lackierer, einander gekannt. In der als Werkstatt verwendeten Garage auf der Rückseite des Grundstücks sei es dann in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch zu dem Gewaltverbrechen gekommen: Nach einem Streit um Geld - so die Aussagen des Verdächtigen - habe er einen Hammer genommen und mehrmals auf den Kopf des Pensionisten eingeschlagen. Türk selbst sprach von "massivster Gewalt".
Der 44-Jährige hatte das Auffinden einer Leiche am Mittwoch gegen 9.20 Uhr selbst bei der Polizei angezeigt. Bei den Erhebungen wurde schließlich die Brieftasche des 64-Jährigen im Auto des Lackierers gefunden, was dieser nicht recht erklären konnte. Nach seiner Festnahme gestand der Mann schließlich in den späten Abendstunden die brutale Bluttat.
Im Fahrzeug des Verdächtigen wurden übrigens zwei Hämmer gefunden, die als mögliche Tatwerkzeuge infrage kommen: ein Maurerfäustel und ein Kugelhammer, wie er bei Metallarbeiten zum Einsatz kommt. Ob Alkohol oder Suchtmittel im Spiel waren, soll nun durch entsprechende Untersuchungen geklärt werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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