Aus formellen Gründen

Facebook-Klage in Wien unzulässig

Facebook-Klage in Wien unzulässig
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Rückschlag für Max Schrems -  dieser legte Rechtsmittel gegen Entscheidung ein.
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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat entschieden, dass die Sammelklage gegen Facebook aus formellen Gründen in Wien unzulässig ist. Jus-Student Max Schrems (Bild oben; Diashow unten), der die Klage wegen angeblichen Datenschutzverstößen des Sozialen Netzwerks angestrengt hat, kündigte am Mittwoch umgehend Rechtsmittel gegen das schriftlich ergangene Urteil an.

Nicht mit dieser Entscheidung gerechnet
"Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen", sagte Schrems. Sein Anwalt, Wolfram Proksch meinte in einer Stellungnahme: "Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte."

>>>Nachlesen: Facebook wirft Schrems Geldgier vor

Davit gegen Goliath
Als "David" hatte der Student gegen den "Goliath" Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Im April hatte Richterin Margot Slunsky-Jost am Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Causa öffentlich verhandelt. Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hatte sie dem Unternehmen drei Wochen Zeit eingeräumt, um dies nachzuholen. Die selbe Frist stand danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

Hier kommt Facebook-Kläger zum Gericht


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Hier kommt Facebook-Kläger zum Gericht

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© TZ ÖSTERREICH/Artner

Hier kommt der Facebook-Kläger zum Gericht

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Hier kommt der Facebook-Kläger zum Gericht

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Schrems habe zwar nicht damit gerechnet, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen so entscheidet, aber damit, dass der Fall auf jeden Fall vor dem OLG landet, weil sonst sicher Facebook berufen hätte. Er sei optimistisch, dass der Entscheid des Erstgerichts nicht halten werde. "Das ist rechtlich relativ klar."

25.000 Nutzer mit dabei
Dem Begehren Schrems haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

>>>Nachlesen: Facebook-Sammelklage: 25.000 Unterstützer

VIDEO: Sammelklage gegen Facebook

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