Sbg-Ärzte müssen billigstes Medikament verschreiben
Der Vertrag schreibt fest, dass "der Arzt verpflichtet ist, jenes gleichwertige Medikament aus dem Erstattungskodex zu verordnen, das in Gesamtbetrachtung der medikamentösen Therapie als das kostengünstigste Medikament aufscheint", zitiert Direktor Harald Seiss den Vertragstext. Es werde also kein Wirkstoff verordnet, die Entscheidung, welches Medikament verschrieben wird, liege ausschließlich beim Arzt. Im Vertrag sind auch Ausnahmebestimmungen vorgesehen.
Die GKK verzeichnet jährlich einen Anstieg der Medikamentenkosten von acht bis zwölf Prozent. Diese belaufen sich mittlerweile auf 126 Mio. Euro im Jahr.
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