Partner seiner Ex
Oliver Pocher scheitert mit Klage gegen Christian Düren
Niederlage für Oliver Pocher (47) vor dem Landgericht Köln: Der Comedian ist mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Christian Düren (35) gescheitert.
Wie eine Gerichtssprecherin der "Bild" bestätigte, konnte nicht zur Überzeugung der Kammer nachgewiesen werden, dass Düren ein belastendes Privatvideo Dritten gezeigt oder weitergegeben habe. „Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht dem Kläger nicht zu“, hieß es. Pocher muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.
Privates Video: Streit zwischen Amira und Pocher
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein privates Video, das einen Streit zwischen Pocher und seiner Ex-Frau Amira Aly zeigen soll. Pocher hatte Düren vorgeworfen, das Material in der TV-Branche verbreitet zu haben, um seine Karriere zu schädigen. Düren wies die Anschuldigungen stets zurück und erklärte vor Gericht, er habe das Video lediglich mit seiner Partnerin besprochen und anschließend gelöscht.
ProSieben-Moderatorin Carpendale als Zeugin geladen
Mehrere prominente Zeugen bestätigten Pochers Vorwürfe nicht. Moderatorin Annemarie Carpendale sagte aus, sie habe das Video nie gesehen und kenne auch niemanden aus dem ProSieben-Umfeld, dem es gezeigt worden sei. Auch TV-Produzent Pierre Uebelhack erklärte, er habe das Video nicht gesehen, sondern lediglich von dessen Existenz gehört.
Düren gegen Pocher: "Täter-Opfer-Umkehr"
In einer offiziellen Presseerklärung teilten die Rechtsanwälte von Christian Düren mit, Oliver Pocher sei mit seinem Versuch einer „öffentlichen Täter-Opfer-Umkehr“ gescheitert. Keine der von Pocher benannten Personen habe bestätigt, dass Düren das Video weitergeleitet habe. Das Landgericht Köln habe die Klage daher erwartungsgemäß abgewiesen, Pocher trage sämtliche Verfahrenskosten
Weiter erklärte Dürens Anwalt in der Presseaussendung, sein Mandant (Anm. d. Red. gemeint Christian Düren) hoffe nun, künftig nicht mehr mit „rechtswidrigen und unwahren Vorwürfen“ konfrontiert zu werden und wolle „schlicht und einfach in Ruhe gelassen werden“
Wie Pocher jetzt vorgeht
Pochers Anwältinnen betonten hingegen, die Klageabweisung sei allein auf die Beweislastverteilung zurückzuführen. Zudem verwiesen sie auf eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung, die jedoch nicht weiterverfolgt worden sei. Pocher bleibt nun ein Monat Zeit, um über eine Berufung zu entscheiden.
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