Tipps für Frauen
Scheidung mit Köpfchen
Scheidungsratgeber für Frauen. Wie Top-Juristin Helene Klaar Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Die Scheidung ist seit wenigen Tagen durch. Nach fünf Jahren trennte sich Oscarpreisträgerin Sandra Bullock von ihrem untreuen Ehemann Jesse James im amtlichen Schnellverfahren. Aber nicht nur Hollywood-Ehen haben ein kurzes Ablaufdatum, auch in Österreich scheuen immer weniger Paare den Gang vor den Scheidungsrichter – nämlich rund 18.000 Österreicher pro Jahr. Die traurige Statistik: Insgesamt werden 47 Prozent aller Ehen geschieden. Die mittlere Ehedauer liegt bei zehn Jahren. „Leider“, so Scheidungsanwältin Helene Klaar, „ist es oft noch so, dass Frauen dabei finanziell auf der Strecke bleiben und nach einer Scheidung vor dem Existenzminimum stehen, da sie oft auf ihre Rechte verzichten.“
Richtig scheiden. Die Expertin für Familienrecht veröffentlicht die bereits zweite Auflage ihres Buches „Scheidungs-Ratgeber für Frauen“, in dem sie alle Fragen rund um Kinder, Unterhalt und Vermögenstrennung klärt. Im Talk verrät Klaar, wie man Scheidungs-Fehler vermeidet, zu seinem Recht kommt, und ob sie an die Ehe glaubt.
Tipps von der Anwältin
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Scheidung überdenken
Lassen Sie sich nicht voreilig scheiden. Oft kann man Ehekrisen bewältigen.
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Beratung
Ist eine Scheidung unumgänglich, lassen Sie sich individuell beraten. „Ein häufiger Fehler ist, dass Frauen gemeinsam mit ihren Männern zum Scheidungsanwalt gehen“, so Klaar. Erstberatungsgespräche bei Anwälten sind kostenlos, so wie die Hilfe der Frauenberatungsstelle der Wiener Frauenhäuser.
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Kostenminimierung
„Es zahlt sich aus“, so die Expertin, „Geld in einen Anwalt zu investieren. Besprechen Sie zuallererst die Kosten!“
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Nehmen sie sich Zeit
Wichtig, so Klaar: „Nie aus der Kränkung heraus voreilig handeln und vorschnell Angebote annehmen.“
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Beweise sichern
Viele Frauen sind unachtsam, wissen nicht über Vermögenswerte und mögliche Affären – die als Scheidungsgrund angeführt werden können – des Partners Bescheid. Sichern Sie sofort alle Beweise. „Heute“, so Klaar, „wird oft auf beidseitiges Verschulden der Partner entschieden, damit hat die Ehefrau kein Anrecht auf Unterhaltszahlungen, die 33 Prozent vom Gehalt des Mannes betragen.“
Alle Lebensbereiche regeln:
Die Checklist:
- Was passiert
mit den Kindern?
- Wovon werde ich leben?
- Wo werde ich wohnen?
- Wie wird das Vermögen geteilt?
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Infos
Kanzlei Dr. Helene Klaar
Prinz Eugenstraße 34/4
1040
Wien
Tel.: 01/ 505 04 62
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