Gutachten da
Axt-Killer zurechnungsfähig - weil er nach Horror-Tat mit Auto fuhr
Wien. Kurz zusammengefasst kam Gerichtsgutachter Peter Hofmann in seiner Expertise zu dem Schluss, dass der 45-jährige (mittlerweile gekündigte) Finanzbeamte, der seinen jungen bulgarischen Lover mit 50 Axt-Hieben in einem hochgradigen Overkill getötet haben soll, sich dabei nicht auf Strafminderung wegen voller Berauschung herausreden kann. Dafür gibt es zwei ganz konkrete Gründe.
Ersten hinterließ Ingo S. nach der Horror-Tat im Oktober des Vorjahres in seiner Wohnung im Sonnwendviertel eine handgeschriebene Nachricht mit den Worten, dass ihm alles so leid tue: "Ich konnte nicht anders." Außerdem war er fähig mit einem Leihauto unfallfrei zu seiner Schwerster nach Linz zu fahren - was er in unzurechnungsfähigem Zustand undenkbar geschafft hätte.
Seine Anwältin Astrid Wagner bezieht, von oe24 darauf angesprochen, Stellung: "Mein Mandant bereut die Tat, die eine Beziehungstat war, zutiefst. Er hat das Opfer unsterblich geliebt. Er fühlt sich deshalb total schlecht."
Wie oe24 berichtete, liegt der gebürtige Linzer, der den jungen Bulgaren in der Homo-Szene in einem Lokal in Wien kennengelernt hatte, seit einem Selbstmordversuch in U-Haft selbst auf der Intensivstation. Er hat sich bei der Verzweiflungstat den Hals und die Stimmbänder so arg verletzt, dass er fast für immer verstummt wäre, noch immer kann er sich nur kaum hörbar artikulieren. Sein Zustand hat sich zuletzt wieder verschlimmert. Es besteht erneut Lebensgefahr.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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