Nicht rechtskräftig
79-Jährige starb nach Eingriff: Schuldspruch für Arzt
Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Dem 58-Jährigen wurde im Kern angelastet, dass er nicht wie vorgesehen agiert haben soll. Der in Libyen geborene deutsche Staatsbürger hatte sich zum Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung nicht schuldig bekannt.
Der Urologe soll am 9. Februar 2023 entgegen der Entscheidung eines Teams mehrerer Ärzte der Abteilung des Landesklinikums vorgegangen sein, was der Mediziner jedoch bestritt. Im Rahmen einer Operation sei es zu einer Blutungskomplikation gekommen, woraufhin ein Gefäßverschluss gesetzt worden sei, so der Vorwurf. Daraus resultierten aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Durchblutungsstörungen des linken Beines, die eine Oberschenkelamputation notwendig machten. Die 79-Jährige starb letztlich am 14. Februar 2023 an Herz-Kreislauf-Versagen.
Öffnung der Bauchhöhle durchgeführt
Vorgesehen war bei der betagten Frau der Teamentscheidung zufolge ein endoskopischer Tausch eines Katheters samt Steinzertrümmerung. Durchgeführt wurde vom Arzt jedoch eine Öffnung der Bauchhöhle. Belastet wurde der Mediziner von einem seiner damaligen Kollegen.
Rechtskräftig ist der Schuldspruch noch nicht. Der Verteidiger erbat sich am Freitagnachmittag Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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