Verletzte Rinder
Wolfsabschuss: Bei positiver DNA-Probe erneute Erlaubnis
Unterweißenbach. Der Wolf ließ sich im Mühlviertel zwar blicken, allerdings musste er nicht vertrieben werde. Wie es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin heißt, ist "eine Sichtung leider keine Vergrämung". Genau aus diesem Grund ist die Abschusserlaubnis seit Samstag ausgelaufen. Vergangene Woche dann wurden auf einer Alm zwei Rinder verletzt, die Bissspuren deuten auf einen Wolf hin. Die DNA-Proben stehen noch aus. Bestätigt sich aber der Erstverdacht, tritt die Abschusserlaubnis aber sofort wieder in Kraft. Denn: Damit erneut eine Abschuss-Erlaubnis erteilt werden kann, muss der Wolf vergrämt (zum Beispiel durch lautes Rufen, nachwerfen eines Steins verscheucht werden und auch eine Meldung darüber ans Land OÖ gemacht werden. Alternativ ist auch der Riss oder das Verletzten von zwei Tindern oder zehn Schafen ausreichend für eine sofortige Abschusserlaubnis.
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