In Salzburg
Einbrecher mit Kopfschuss getötet: Schütze in U-Haft
Der Mann wurde tags zuvor verhaftet.
"Dringenden Tatverdachts des Mordes"
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "dringenden Tatverdachts des Mordes", weil der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte.
"Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr"
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft wurde laut Bericht wegen des Haftgrundes der "Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr" verhängt. Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte am Freitag in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei.
Es handle sich um Notwehr
Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat, der sich ansonsten nicht näher zum Fall äußern wollte.
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