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Verteidiger Wess: "Anklage ist falsch"

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Benko wird sich zu beiden Anklagepunkten nicht schuldig bekennen, kündigte Anwalt Norbert Wess in seinem Plädoyer an.
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Er verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht: "Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her schlicht falsch". Sie gehe "an den Kernthemen vorbei".

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Zweite Benko-Anklage: Auch Ehefrau Nathalie im Visier

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Benko-Anwalt: "Juristisch trauriger Tag" UND "Falsch, fälscher, am fälschesten"

Über Benkos Festnahme im Jänner 2025 sagt Dr. Wess, dass es ein trauriger Tag gewesen sei, auch wegen der Festnahmeanordnung. Ein "juristisch trauriger Tag".

Die Strategie der Verteidigung

Was dort zum Vermögen stehe, sei ein Fehler. "Dem echten Stiftungsvorstand einer Stiftung ist nicht das Stiftungsvermögen zuzurechnen." Wie auch dem Geschäftsführer einer GmbH nicht das Gesellschaftsvermögen zuzurechnen sei. Das sei einfach "falsch, fälscher, am fälschesten", wie seine Tochter grammatikalisch noch nicht ganz richtig formuliere, so Dr. Wess.

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