Harter Lockdown für Wien, NÖ und

oe24 hat GANZE Lockdown-Verordnung: Kommt Take-Away-Verbot?

Anschober
© APA
Das steht in der Anschober-Verordnung für den Osterlockdown in Ostösterreich – ÖSTERREICH liegt der Entwurf bereits vor.
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Wien. Die gesetzliche Verordnung für die Maßnahmen rund um die Oster­feiertage wird morgen veröffentlicht – ÖSTERREICH liegt der Entwurf zu den neuen Maßnahmen vor. Gesundheitsminister Anschober will damit die "Osterruhe" verfügen. Die Ausgangsregelung wird bis 13. April verlängert: Hier gibt es regionale Unterschiede, denn in Wien, Niederösterreich und Burgenland wird die Regelung rund um die Uhr gelten. In den restlichen Bundesländern gilt sie von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr Früh.

Gastro-Hammer: Auch Take-away-Verbot droht

Der nächste Tiefschlag: Take-away soll verboten werden. Denn in der neuen Verordnung wird die Abholung von Essen in der Gastronomie nicht mehr explizit als Ausnahme aufgelistet, wegen der man das Haus während der Ausgangsbeschränkung verlassen darf. Konkret heißt es in der Verordnung für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland: "abweichend von § 2 Abs. 1 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs auch in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nur zu den in § 2 Abs. 1 genannten Zwecken zulässig; § 2 Abs. 1 Z 8 gilt mit der Maßgabe, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten gemäß Z 2 und bestimmten Orten gemäß den §§ 9, 10 und 11 zulässig.“ Die Paragraphen 9, 10 und 11 beziehen sich auf Sportstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten. Nicht mehr enthalten ist der Paragraph 7 (Gastgewerbe), der in der alten Verordnung noch drinnen stand. Das Aus für Take Away soll aber noch nicht ganz fix sein, erfuhr oe24 am Sonntagabend. „Das ist wieder einmal ein Alleingang des Gesundheitsministeriums, wir werden das am Montag noch besprechen“, hieß es von ÖVP-Regierungsseite gegenüber oe24.

Besuchsperson, ganztägige Ausgangssperre

  • Besuchsregelung: Zu Ostern darf pro Haushalt nur eine weitere Person zu ­Besuch kommen. Das gewohnte Osterfest im Familienkreis dürfte damit für viele Österreicher leider ins Wasser fallen.
  • Ausgangssperre: Ab 1. April gilt die Ausgangssperre den ganzen Tag. Vorerst ist das bis zum 6. April geplant
  • Notbremse: Ab einer Inzidenz von 400 werden in einem Bezirk zusätzliche Maßnahmen gesetzt.

Handel: Geschlossen; Eintrittstests noch nicht fix

  • Handel: Einzelhandel und Dienstleister müssen ihre Geschäfte ab Donnerstag ebenfalls bis zum Ende der „Osterruhe“ schließen. Ausgenommen davon sind lediglich Supermärkte, Apotheken und Trafiken. In Supermärkten dürfen nur noch Waren angeboten werden, die dem typischen Sortiment von Supermärkten entsprechen. Also dürfen sie kein Spielzeug, Blumen oder etwa Elektrogeräte verkaufen. Click & Collect wird untersagt.
  • Anm: Für die Eintrittstests braucht der Minister eine gesetzliche Grundlage, die am Dienstag im Bundesrat beschlossen werden soll.

Homeoffice

  • Homeoffice: Wo es möglich ist, soll von zu Hause aus gearbeitet werden.

Was noch offen ist

  • Anm: Im Entwurf der Verordnung fehlt noch die FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie die Berufsgruppentests, die Regelungen für die Schulen und das Grenzregime.

Die gesamte Verordnung

oe24 veröffentlicht alle 21 Seiten: Das ist die komplette Lockdown-Verordnung im Detail:

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Die Sonderbestimmungen

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Die rechtliche Begründung

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