Flughafen-Chaos
Drohnen-Alarm – Warum lässt sich keine Spur finden?
Deutschland. In den letzten 24 Stunden kam es über dem Flughafen München zu wiederholten Sichtungen größerer Drohnen; Dutzende Flüge wurden umgeleitet oder gestrichen. Von den Verantwortlichen fehlt jede Spur — ebenso von den eingesetzten Flugkörpern, die offenbar "in Luft aufgehen". Hier die wichtigsten Fragen zum Drohnen-Chaos beantwortet:
- Drohnen-Typ: Sichtungen über dem Flughafen "Franz Josef Strauß" deuten auf Starrflügler mit 60–100 cm Spannweite und 1–3 kg Gewicht hin; mindestens in einem Fall wird von einer "militärischen Aufklärungsdrohne" berichtet – mehr Infos dazu hier.
- Gefahr für Luftverkehr: Ein Zusammenstoß, besonders an Triebwerken oder Cockpit, kann katastrophale Folgen haben; Batterien können bei Beschädigung Feuer oder Explosion verursachen.
- Warum keine Spur? Solche kleinen Drohnen werden oft nicht von zivilen Radarsystemen erfasst und wurden bislang nur visuell beobachtet (in München wurden bislang nur Drohnen von Menschen gesichtet) — damit sind Rückverfolgung und Ortung extrem schwierig. Reichweiten von 15–50+ km bieten Tätern viele Startplätze.
- Fernsteuerung möglich, aber Startpersonal nötig: Theoretisch lassen sich Drohnen über weite Distanzen steuern, doch Start und Bergung erfordern lokale Personen.
- Abwehrmethoden: Elektronische Störsysteme (sogenannter "Jammer") oder kinetische Mittel, wie Abfangdrohnen mit Netzen, Sprengstoff oder Ramm-Vorrichtungen, Schusswaffen und für Ziele in großer Höhe auch Flugabwehrraketen, kommen infrage.
- Recht & Internationales Know‑how: In Deutschland gelten strenge Regeln für Drohnen-Abschüsse, wie "Bild" berichtet: 1. muss eine akute Gefahr vorliegen; 2. darf es keine alternativen Möglichkeiten geben; 3. dürfen nur befugte Stellen eingreifen,; 4. muss der Abschuss verhältnismäßig und alle Risiken abgewogen worden sein (Anm. eine fallende Drohne kann Schäden verursachen). Israel und Ukraine verfügen über erprobte Abwehrsysteme (u.a. der Anti-Drohnen-Laser "Iron Beam"), deren Übernahme technische und rechtliche Anpassungen nötig macht.
Die Urheber der Drohnenflüge und ihre Motive sind weiterhin unbekannt.
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