Begutachtung endet
Breite Kritik an Bundesstaatsanwaltschaft
Bis Mittag wurden 830 Stellungnahmen abgegeben. Nicht nur aus der Justiz, sondern auch von Juristen und NGOs wird die geplante Neuregelung überwiegend abgelehnt. Hauptkritikpunkt ist die weiterhin mögliche politische Einflussnahme. Das sehen auch die Grünen - die mit ihrer Zustimmung die nötige Zweidrittelmehrheit schaffen könnten - so. Justizsprecherin Alma Zadić forderte eine umfassende Überarbeitung.
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Der Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Weisungsspitze der Justiz befindet sich seit Anfang Juli in Begutachtung. Er sieht unter anderem vor, dass die Bundesstaatsanwaltschaft künftig aus drei Personen bestehen soll. Diese werden laut dem aktuellen Entwurf für sechs Jahre bestellt. Eine Auswahlkommission, bestehend aus Justizvertretern, Rechtsanwälten oder Universitätsprofessorinnen, soll diese drei Personen auswählen und dem Nationalrat vorschlagen, der diese dann absegnen oder ablehnen kann.
Zadić: Warnende Stellungnahmen ernst nehmen
"Die zahllosen negativen Stellungnahmen, die vor einer Verpolitisierung der Justiz warnen, müssen ernst genommen werden", sagte Zadić im Gespräch mit der APA. Das will sie auch bei einem geplanten Gespräch zwischen Grünen und Regierung vermitteln. Die Koalition müsse "zurück an den Start". Lege man einen Entwurf für eine derart umfassende Justizreform vor, müsse dieser der Unabhängigkeit und dem Rechtsstaat dienen, nicht schnellen Schlagzeilen.
"Zufälligerweise" soll es genauso viele Bundesstaatsanwälte wie Regierungsparteien geben, merkte sie an. Die Bundesstaatsanwälte sollten - anders als geplant - nur aus dem aktiven Stand der Gerichtsbarkeit kommen, meinte sie. Zu kurz sei die Amtsperiode von sechs Jahren, die sich fast mit einer Legislaturperiode decke.
Grundlegende Kritik üben die Grünen auch am Bestellprozedere, das eine größere Abhängigkeit von politischen Mehrheiten schaffen würde. Zadić bemängelte etwa, dass die Hälfte der zehn Personen in der Auswahlkommission nicht aus dem aktiven Stand der Justiz und nur zwei aus der Staatsanwaltschaft kommen. Sie hält es zudem für "verfehlt", dass das Parlament einen Vorschlag so lange ablehnen könne, bis die Kommission einen "genehmen Kandidaten" schicke. Dass das Abstimmungsverhalten der Bundesstaatsanwälte dem Parlament mitgeteilt werde, schaffe politischen Druck. Mit der Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen Bundesstaatsanwälte sind die Grünen ebenfalls nicht einverstanden. Die FPÖ, die ebenso für eine Zweidrittelmehrheit sorgen könnte, hatte sich bislang ebenfalls ablehnend geäußert.
Deutliche Kritik aus Justiz
In Begutachtungsstellungnahmen wird teils sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo befürchtet. Deutliche Kritik am Vorhaben kam aus der Justiz. Die beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtete Generalprokuratur etwa ortet durch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft eine "massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo". Etwa werde der Anschein des politischen Einflusses durch eine "- jedenfalls dem Anschein nach - parteipolitische Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt", heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Aber auch für den Obersten Gerichtshof (OGH) selbst würde die Neuregelung einen "massiven Rückschritt gegenüber dem Status quo" bedeuten.
Ebenso negativ wird der Gesetzesentwurf von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), den Oberstaatsanwaltschaften (OStA) Graz, Innsbruck, Linz und Wien, der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Staatsanwälte-Vereinigung, der GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, dem Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck sowie den Staatsanwaltschaften St. Pölten und Wels beurteilt.
Transparency International wiederum fordert Nachschärfungen beim Ernennungsverfahren durch gesetzlich klar geregelte Ablehnungsgründe, eine umfassende und öffentliche Begründungspflicht und ein qualifiziertes Quorum für eine Ablehnung. Auch Korruptionsexperte Martin Kreutner sowie die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss lehnen die Regelung ab. Bemängelt wurde unter anderem, dass der derzeitige Entwurf die parlamentarische Kontrolle selbst auf laufende Verfahren ausdehnen wolle. Außerdem würde die vorgesehene Einbindung des Parlaments bei der Bestellung der dreiköpfigen Kommission zu einer zusätzlichen Verpolitisierung führen. Das Finanzministerium wiederum stößt sich an den "insgesamt sehr hoch" erscheinenden Personalkosten.
Ablehnung auch von Rechtsanwälten
Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Dachorganisation der Interessensvertretung der heimischen Rechtsanwälte, lehnt den vorliegenden Entwurf ab. Die Ziele des Vorhabens, wie unter anderem die Entpolitisierung der Weisungsspitze und die Verhinderung des Anscheins von politischer Einflussnahme, werden "klar verfehlt", heißt es in der Stellungnahme. Insbesondere die Vermischung der Staatsgewalten durch die Beteiligung von Nationalrat und Bundesrat an dem Auswahl- und Ernennungsvorgang sowie die weiterhin bestehende Dienstaufsicht durch die Justizministerin oder den -minister würde "letztlich sogar zu einer Verschärfung der Problematik führen".
Auch die vorgesehene Befristung der Amtszeit auf bloß sechs Jahre lehnt die Vertretung der Rechtsanwälte ab. Insgesamt würde die Umsetzung des Reformvorhabens in der vorliegenden Form zu einer "schwerwiegenden Belastung für den Rechtsstaat und das Vertrauen in diesen führen und ist daher in ihrer Gesamtheit abzulehnen", heißt es.
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