Neue Gesetze
Kopftuch-Verbot! Das wird ab September in Österreich anders
Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/27 gelten in Österreich neue rechtliche Bestimmungen. Im Mittelpunkt der Reformen stehen wesentliche Bildungsmaßnahmen, verschärfte Kontrollen bei Sozialleistungen sowie Anpassungen im Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Kopftuchverbot an Schulen ab September
Für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag gilt an öffentlichen Schulen und Privatschulen ein Verbot von Kopftüchern, die das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen. Ausgenommen sind der Unterricht außerhalb des Schulgebäudes, der häusliche Unterricht sowie externe Schulveranstaltungen. Ein erstmaliger Verstoß führt zu einem klärenden Gespräch der Schulleitung mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten. Bei weiteren Verstößen folgen Gespräche mit der Schulbehörde sowie der Einbezug des Kinder- und Jugendhilfeträgers. Als letzte Konsequenz ist eine Geldstrafe von 150 bis 800 Euro vorgesehen, bei Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Das Schulrechtspaket wurde im Dezember 2025 im Bundesrat beschlossen. Die Regierungsfraktionen betonten die Selbstbestimmung von Mädchen, während die FPÖ zustimmte, der Novelle jedoch ein fehlendes Verbot für Lehrerinnen vorwarf. Die Grünen lehnten die Vorlage ab und verwiesen auf Diskriminierung sowie eine Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.
Begleitung bei Suspendierung und mehr Geld
Eine verpflichtende Begleitung ist künftig für vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Jugendliche, die nach Erfüllung der Schulpflicht die Schule abbrechen oder ausgeschlossen werden, müssen an Perspektivengesprächen teilnehmen, bei Minderjährigen unter Beteiligung mindestens eines Erziehungsberechtigten. Zudem steigen die Geldstrafen für ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht von bisher 110 bis 440 Euro auf künftig 150 bis 800 Euro.
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Zur Entlastung von Schuldirektionen an Volks- und Mittelschulen wird ein mittleres Management eingeführt. Ausgewählte Lehrkräfte übernehmen administrative Aufgaben und reduzieren dafür ihre Unterrichtstätigkeit. Das System startet an Pflichtschulen ab 15 Klassen mit bis zu vier Lehrkräften und wird ab dem Schuljahr 2027/28 ausgeweitet. Höhere Schulen erhalten ebenfalls administrative Ressourcen; insgesamt stehen dafür jährlich rund 20 Millionen Euro bereit. Zudem werden die Schulfahrtbeihilfen bei Wegen bis 10 km auf 12 bis 30 Euro und bei längeren Wegen auf 18 bis 45 Euro monatlich verdoppelt. Gleichzeitig steigt der Eigenanteil für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt von 19,60 auf 29,60 Euro.
Strengere Regeln bei der Arbeitssuche
Wer beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine nicht gemeldete Beschäftigung ausübt, verliert den Leistungsanspruch gesetzlich unwiderlegbar für mindestens sechs, im Wiederholungsfall für acht Wochen und muss die Beträge zurückzahlen. Säumnisse der Arbeitgeber führen zu einem Sonderbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für acht Wochen.
Bei allen medizinischen Begutachtungen der PVA sowie beim Sozialministeriumservice und im Sozialentschädigungsrecht besteht fortan ein Anspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson.
Härtere Strafen bei der Führerscheinprüfung
Mogeleien bei der theoretischen Fahrprüfung durch technische Hilfsmittel werden künftig mit einer Sperre von 18 statt bisher neun Monaten geahndet. Zudem werden Verwaltungsstrafen für Organisatoren von Prüfungsbetrug eingeführt. Die Wartefrist für reguläre Wiederholungstests sinkt von 14 auf zwölf Tage.
Das Luftfahrtgesetz definiert den Begriff der Unzuverlässigkeit im Sicherheitsbereich genauer und regelt Datenschutz, Drohnennutzung sowie Digitalisierung neu. Im Lebensmittelrecht werden unter anderem unkonventionelle psychoaktive Stoffe verboten und Kontrollen erleichtert. Schließlich treten mit 27. September Transparenzpflichten für Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten im Verbraucherrecht in Kraft, während die Online-Widerrufsfunktion am 1. Oktober 2026 folgt.
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