Nach dem gewaltsamen Tod der 36-jährigen Joyce Samantha P. im Bezirk Mistelbach beginnt heute, Dienstag, der Mordprozess gegen ihren Lebensgefährten Stefan S. (47). Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Haft.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wirft dem Niederösterreicher vor, seine Partnerin am 5. Jänner nach einem Streit mit einem Seil erdrosselt zu haben.
Der Angeklagte gesteht die Tat auch vor Gericht: "Ich bin absolut schuldig", sagt Stefan S., der bereits wegen Gewalt- und Suchtmitteldelikten vorbestraft ist, in der Verhandlung. Ob es sich um Mord oder Totschlag handle, wisse er selbst nicht. Sicher ist er sich allerdings: "Ich liebe sie heute noch."
Der Angeklagte schildert die Tatnacht
Dann schildert er die Tatnacht. "Sie beschimpfte mich, dann spürte ich einen Stoß an der Schulter", sagt der 47-Jährige. Als er sich umgedreht hätte, sei seine Partnerin mit weit aufgerissenen Augen und einem Messer in der Hand vor ihm gestanden.
Im Zuge der Auseinandersetzung hätte er ein Seil, das auf einer Tasche mit Sexspielzeug gelegen hatte, geholt. "Mir hat es die Sicherungen rausgehaut", schildert der Angeklagte weiter. Eigentlich hätte er das Opfer nur fesseln brauchen, aber er habe nicht nachgedacht. "Ich war so in einer Wut. Dann habe ich sie mit dem Knie (am Boden) fixiert, das Seil genommen und mit vollem Krafteinsatz zugezogen.
Lange hätte es nicht gedauert, der Hund wäre dabei gewesen und hätte nicht reagiert. Dann habe er die bereits tote Joyce Samantha P. umgedreht und rund eine Stunde später in den Keller geschleift. "Ich konnte ihren Anblick nicht mehr ertragen."
Die nächsten Tage wäre er ständig bei ihr gewesen, gemeinsam mit dem Hund. "Mir graust vor mir selber."
Acht Tage blieb die Leiche verborgen
Erst acht Tage später soll er einem Freund telefonisch die Tat gestanden haben. Dieser alarmierte die Polizei.
Bei der Einvernahme behauptete der Angeklagte, zuvor von seiner Partnerin mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Tatsächlich wurden bei ihm zwei oberflächliche Stichverletzungen am Rücken festgestellt. An der Adresse hatte es bereits mehrfach Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt gegeben.
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Gericht muss über Schuld entscheiden
Nun muss sich der 47-Jährige vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die genauen Umstände der Tat und die Aussagen des Angeklagten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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