Die Sachverständige attestiert dem Verdächtigen eine "nachhaltige, dissoziale Persönlichkeitsstörung". Kitz: "Die Gutachterin kommt weiters zum Schluss, dass die Tateinsichts- und Steuerungsfähigkeit gegeben waren." Selbst wenn der Verdächtige nicht zurechnungsunfähig war, ist er laut Gutachterin gefährlich.
Die Rede ist von einer "nachhaltigen und schweren Störung". Zu erwarten sei, dass, wenn er unbehandelt bleibt, es zu schweren Gewalthandlungen bis hin zu Tötungshandlungen kommen könnte, fasste Kitz zusammen. Untersucht wurden auch Harn- und Blutproben des Verdächtigen. Diese waren unauffällig, Drogen oder Alkohol waren demnach nicht im Spiel.
Der 17-Jährige hat kurz nach der Tat in der Nacht auf den 1. September ein Mordgeständnis abgelegt. Er habe seinen Mitinsassen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm dann mit einer Rasierklinge tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt.
Im Vorfeld habe es Drohungen gegeben. Die Familien der beiden gingen mit Vorwürfen gegen die Justiz an die Öffentlichkeit und berichteten von Problemen unter den zwei Häftlingen. Aktenmäßig belegt sei dies nicht, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
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Verdächtiger weiterhin in der Justizanstalt
Den 17-Jährigen brachten gefährliche Drohungen und eine versuchte Brandstiftung in die Untersuchungshaft, begründet wurde diese mit Tatbegehungsgefahr. Es lagen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten vor. Schon im August gab die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag.
Die Volksanwaltschaft prüft den Fall, insbesondere ob Hinweisen auf eine psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob eine besondere Form der Unterbringung nötig gewesen wäre. Laut Kitz war der Verdächtige auch seit der Bluttat durchgehend in der Justizanstalt Klagenfurt untergebracht.
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