Freispruch

Oma soll Enkelin (14) gestalkt haben

© Getty Images
Die Pensionistin soll die 14-Jährige nach der Schule trotz schriftlichen Kontaktverbotes beharrlich verfolgt haben.
OE24 auf Google bevorzugen

Salzburg. Ein Familienkonflikt hat am Donnerstag zu einem Nachspiel am Landesgericht Salzburg geführt. Eine Großmutter, deren Sohn den Kontakt zu ihrer Enkelin schriftlich verboten hatte, soll laut Strafantrag die 14-Jährige beharrlich verfolgt haben. Die Pensionistin habe das Mädchen in der Nähe der Schule immer wieder abgepasst und ihr auch Geschenke angeboten. Die Angeklagte, die sich nicht schuldig bekannte und beteuerte, sie leide unter dem Kontaktverbot, wurde freigesprochen.

"Sie hatte eine Freude, dass sie die Oma gesehen hat", entgegnete die bisher unbescholtene Salzburgerin dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Schülerin im Zeitraum Anfang 2026 bis Juni 2026 gestalkt zu haben. Insgesamt drei bis vier Mal habe sie die Enkelin nach Unterrichtsschluss gesehen, sie selbst habe damals auch Einkäufe erledigt. "Ich habe mit ihr normal gesprochen. Sie hat mir erzählt, was sie macht." Einmal habe der Großvater der Enkelin zehn Euro für einen Schulausflug gegeben. "Sie hat sich ordentlich bedankt."

Angeklagte war wegen Kontaktverbotes "verzweifelt"

Die Pensionistin schilderte noch, dass ihr Sohn sie mit dem Entzug der Enkelkinder wegen des Familienkonflikts, der bei dem Prozess inhaltlich nicht erläutert wurde, bestrafen habe wollen. Ihr Mann und sie seien verzweifelt gewesen, weil der Kontakt zu den Enkeln abgebrochen wurde. "Wir haben eine tiefe, innige Beziehung zu unseren Enkeln gehabt, wir haben uns geliebt, und sie uns." Es sei nie ihre Absicht gewesen, dass sie die Enkelin verfolge oder ihr einen Schaden zufüge.

Die Enkelin wurde von der Strafrichterin als Zeugin einvernommen. Sie erklärte, ihre Oma sei in dem halben Jahr insgesamt fünf bis sieben Mal aufgetaucht. "Wir haben uns normal unterhalten. Sie fragte mich, wie es mir in der Schule geht." Die Geschenke, die sie bekommen habe, habe sie angenommen. Dass ihre Oma sie in Ruhe lassen solle, das habe sie nie gesagt, antwortete das Mädchen auf die Frage der Richterin. "Ich habe mich nicht getraut, weil ich Angst gehabt habe, dass sie mich verfolgt."

Urteil nicht rechtskräftig

Die Richterin begründete den "eindeutigen" Freispruch damit, dass sich die Beschuldigte mit ihrer Enkelin normal unterhalten habe, die Frequenz für eine beharrliche Verfolgung in dem Zeitraum zu kurz gewesen und das Zusammentreffen möglicherweise auch zufällig gewesen sei. Die Enkelin habe auch nicht gesagt, dass sie dieses Zusammentreffen nicht wolle. Offenbar sei sie in dem Familienkonflikt zwischen den Stühlen gestanden und habe dafür büßen müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden