Makler verrechnen oft zu hohes Honorar
Erlaubt sind drei Gesamtmieten (Miete plus Betriebskosten plus 10 Prozent Mehrwertsteuer). Nicht erlaubt ist es, auf diesen Betrag noch einmal 20 Prozent Mehrwertsteuer zu verrechnen. Ebenfalls verboten ist es, bei mietengeschützten Wohnungen sogenannte "Mietvertragsabschlussgebühren" zu verrechnen. Der Abschluss eines Vertrags gilt hier als Verwaltungstätigkeit, die bereits über die Betriebskosten abgedeckt ist.
Die Mietervereinigung empfiehlt, illegal verrechnete Gebühren wieder zurückzufordern. Laut Mietrechtsgesetz ist das zehn Jahre lang möglich.
Die Kosten für die Vermittlung einer Mietwohnung soll der Auftraggeber, meist der Vermieter, übernehmen, fordert die Mietervereinigung. Für die Mieter sei die Maklerprovision für die geleistete Arbeit deutlich zu hoch. Im Durchschnitt dauere eine Wohnungsbesichtigung nur 15 Minuten, Beratung finde de facto nicht statt, der gesetzlichen Aufklärungspflicht kämen nur die wenigsten Makler nach.
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