Eltern entlasten
Recht auf Kinderbetreuung: In Tirol gesetzlich vorgesehen
Tirol. Es ist das erste Bundesland, das einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem zweiten Geburtstag fixiert. Konkret bedeutet das, dass allen Kindern ein hochwertiger, bedarfsgerechter, erschwinglicher, ganzjähriger und ganztägiger Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden muss. „Wir starten 2024/2025 mit Pilotregionen, ab dem Herbst 2026 wird das Recht in ganz Tirol greifen“, sagte Landeschef Anton Mattle. Das schafft für die Kinder die beste frühkindliche Bildung und für die Eltern echte Wahlfreiheit. Insgesamt werden 50 Millionen Euro in Personal und Infrastruktur investiert, zudem sollen die Arbeit der Gemeinden und privaten Erhalter erleichtert und die Pädagogen entlastet werden.
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