Gutachten
Lobautunnel vor dem Aus? Rechtsgutachten bringt S1 ins Wanken
Und das, während der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache „VIRUS II" noch gar nicht entschieden hat.
Was ist behauptet?
"Verkehrsminister Hanke hat auf praktisch substanzloser Basis als eher symbolischen Akt die Wiederaufnahme des zweiten S1-Abschnittes ins Bauprogramm verkündet – auch für den Nordteil waren nur vermeintlich die Grundlagen vorhanden", stellt VIRUS-Koordinator Wolfgang Rehm sein Vorauspreschen spitz auf.
Immer drohend: das Unionsrecht
Rechtsgutachter Prof. Konrad Lachmayer legt nach: Fehlt eine Strategische Umweltprüfung (SUP), verdränge EU-Recht die nationalen Vorschriften – und damit auch die Handlungskompetenz der ASFINAG. Selbst rechtskräftige Baubescheide könnten das nicht overrulen. Kurz gesagt: Bestehende Genehmigungen schützen nicht vor dem Unionsrecht.
Das EuGH-Urteil wird damit zur alles entscheidenden Weichenstellung. Scheitert die S1 nun endgültig am EU-Recht – war der politische Jubel über den Baubeginn 2026 dann doch nur heiße Luft?
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