Beschwerde

10 Gramm zu wenig! Brot-Streit kostet Bäcker 15.000 Euro

Verschiedene frische Brote und Baguettes werden im Granville Island Public Market angeboten.
© Getty Images
Ein winziger Gewichtsunterschied bei einem halben Brot hat für einen Bäckermeister aus Oberbayern teure Folgen: Nach einer Kundenbeschwerde musste der Betrieb technisch für 15.000 Euro aufrüsten.
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Im September des Vorjahres erwarb ein Kunde in der Bäckerei von Matthias Breitner in Pfaffenhofen an der Ilm ein halbes Brot für 2,40 Euro, was der Hälfte des regulären Laibpreises entsprach. Diese Praxis war in dem Familienbetrieb seit über sechs Jahrzehnten üblich. Als der Mann das Brot zu Hause auf die Waage legte, stellte er fest, dass es um zehn Gramm zu leicht war. Daraufhin kehrte er in den Laden zurück und machte seinem Ärger lautstark Luft. "Er kam in den Laden, hat sich furchtbar aufgeregt: Er will für sein Geld die richtige Menge haben", erinnert sich Breitner bei Merkur.de. Das Verkaufspersonal rief schließlich den Chef hinzu.

Fehler bei der Reaktion

Breitner nahm die Situation zunächst auf die leichte Schulter und meinte zum Kunden: "Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man." Später bedauerte er diese Reaktion: "Das war mein Fehler. Ich hätte ihm einfach ein Brot schenken sollen." Der Kunde verließ das Geschäft verärgert mit der Ankündigung von Konsequenzen und schickte zudem eine anonyme E-Mail. Einige Wochen später stand das Eichamt vor der Tür. Die Behörde untersagte dem Bäckermeister, weiterhin halbe Brote ohne geeichte Präzisionswaage und exakte Berechnung nach dem Kilopreis zu verkaufen.

Blick auf die Vorschriften

Grundlage für das Einschreiten ist die Fertigpackungsverordnung. "Die Vorschrift gab es schon länger – ich wusste das gar nicht", räumt Breitner ein. Das Eichamt nimmt er gegenüber News5 in Schutz: "Das Eichamt kann nichts dafür, die mussten das umsetzen. Ich verstehe das auch, ich will auch kein Eichamt-Bashing machen. Ich wundere mich nur, dass ein Kunde sowas auslösen kann, der einfach sauer war und sein Recht haben wollte auf zehn Gramm."

Absurde Regelung im Verkauf

Ein Widerspruch in der Regelung sorgt beim Bäckermeister für Unverständnis: Werden die Brote bereits in der Backstube halbiert, dürfen sie ohne Wiegen verkauft werden. Erfolgt die Teilung erst im Laden vor den Augen der Kundschaft, muss gewogen werden. Vorgeschnittene Brote offen liegenzulassen, kommt für Breitner wegen des Austrocknens nicht infrage. Den Verkauf halber Brote komplett einzustellen, war ebenfalls keine Option: "Alleinstehende brauchen einfach halbe Brote, können nicht ein ganzes Brot kaufen, den Rest schmeißen wir weg. Deswegen habe ich das in Kauf genommen."

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