Viele Autofahrer glauben, dass sie ab einem bestimmten Datum automatisch mit Winterreifen fahren müssen. Bei Pkw bis 3,5 Tonnen gilt in Österreich jedoch eine situative Winterreifenpflicht: Zwischen 1. November und 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen geeignete Winterreifen montiert sein.
Dazu zählen Schnee, Schneematsch und Eis. Auf trockener Fahrbahn besteht allein wegen des Datums keine automatische Winterreifenpflicht.
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Strafen bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können weitere rechtliche und finanzielle Folgen hinzukommen.
Schneeketten reichen nicht immer
Auch Schneeketten sind kein pauschaler Ersatz für Winterreifen. Ob sie verwendet werden dürfen oder erforderlich sind, hängt von den konkreten Straßenverhältnissen und den geltenden Vorschriften ab.
Wer in den kommenden Monaten längere Strecken oder Fahrten in alpine Regionen plant, sollte die Bereifung deshalb rechtzeitig überprüfen. Wer erst bei Schneefall reagiert, riskiert unnötige Gefahren und Ärger mit der Polizei.
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