Nationalversammlung
DIESES Land entscheidet über Sterbehilfe
Nachdem sich Frankreichs Senat im Mai selbst blockiert hatte, dürfte nun die ursprüngliche Vorlagefassung der Nationalversammlung zur Anwendung kommen und auf Vorschlag der Regierung beschlossen werden. In diesem Fall wäre aktive Sterbehilfe unter gewissen Voraussetzungen künftig in Frankreich erlaubt.
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Darüber berichtete die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) laut Kathpress am Sonntag. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich einen baldigen Beschluss gewünscht. Für Macron ist die kontrovers diskutierte Neuregelung von Sterbehilfe eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte. Das Recht auf Sterbehilfe soll unter strengen Auflagen für Sterbenskranke gelten, die bei vollem Bewusstsein sind.
Einnahme tödlicher Medikamente
Die geplante Liberalisierung würde einerseits Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Sollte der körperliche Zustand die selbstständige Einnahme nicht zulassen, dürften Betroffene sich von einer Person ihrer Wahl helfen lassen.
Zugleich sollen Orte, an denen Sterbehilfe vorgenommen wird, besonders geschützt werden. Künftig ist es auch verboten, Menschen daran zu hindern, die Sterbehilfe oder Informationen darüber zu verlangen. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe.
Selbstblockade im Senat
Der Senat hatte Änderungen in zwei wesentlichen Punkten vorgeschlagen. Zum einen sollte das "Recht auf Sterbehilfe" in "medizinische Sterbehilfe" umbenannt werden. Zum anderen sollte die Regelung nur für schwerkranke Patienten gelten, deren Prognose schon auf kurze Sicht ungünstig ist - und nicht mehr auf jene, die sich in einem "fortgeschrittenen Stadium" befinden. Letzteres würde den Anwendungsbereich deutlich erweitern.
Konservative Senatoren lehnen die Liberalisierung der Sterbehilfe grundsätzlich ab. Auch Mitglieder der sozialistischen Senatsfraktion sind gegen die Änderungsvorschläge. Sie fürchten eine Verwässerung des Rechts auf Sterbehilfe.
Bischöfe warnen vor "assistiertem Suizid"
Insbesondere die katholische Kirche spricht sich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe aus. Vor diesem Hintergrund forderten Bischöfe im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Katholiken auf, sich gegen "Legalisierung von Euthanasie und assistierten Suizid" auszusprechen. Darüber hinaus rief die Bischofskonferenz am Sonntag in allen Pfarren zu landesweiten Tagen des Gebets für Menschenwürde und Lebensschutz auf.
Vorangegangen war dem langwierigen Gesetzgebungsprozess eine gesellschaftliche Debatte mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar.
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