Aufreger

Ministerin Bauer: Erste Klagen gegen Kopftuchverbot

Mädchen mit Kopftuch in einer Schulklasse
© APA/dpa/Frank Rumpenhorst
Im Osten Österreichs gilt seit Montag das neue Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Parallel dazu gelangten bereits erste Aufhebungsanträge an den Verfassungsgerichtshof.
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Wien. Der Schulstart im Osten Österreichs brachte die praktische Umsetzung der neuen Kopftuch-Maßnahme an den Schulen mit sich. Lehrkräfte, die das Gesetz exekutieren müssen, blickten dem Start mit Nervosität entgegen. Stichproben an Wiener Standorten zeigen laut verschiedener Medienberichte: In Bezirken mit hohem Anteil muslimischer Schülerinnen gab es vereinzelte Regelverstöße.

Strafen bis zu 800 Euro

An vielen Standorten verständigen Lehrkräfte bei Regelverstößen diskret die Direktion. Das vorgegebene Prozedere sieht Gespräche mit den Betroffenen und den Eltern vor. Wird das Kopftuchverbot weiterhin ignoriert, drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.

Klagen gegen das Kopftuchverbot eingereicht

Wie Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) gegenüber oe24 bestätigte, wurden bereits zwei Klagen gegen das Kopftuch-Verbot beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. (Das ganze Interview heute bei Fellner! LIVE um 21.30 Uhr.) Dabei handelt es sich um Anträge auf Aufhebung von § 43a SchUG.

Eine der Beschwerden stammt laut "Presse"-Bericht von zwei minderjährigen Schülerinnen aus Niederösterreich und ihrer Mutter.

Ein solcher Antrag ist zulässig, sobald die Regelung unmittelbar wirksam geworden ist. Bereits im März wies das Höchstgericht Anträge von fünf Mädchen im Alter zwischen 9 und 12 Jahren sowie deren Eltern ab, da die Bestimmungen vor Schulbeginn noch nicht in Kraft getreten waren.

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