Bereits am Wochenende sickerten erste Eckpunkte des Entwurfs für die "Sozialhilfe Neu" durch. Der Vorschlag wurde von der zuständigen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) an die Koalitionspartner übermittelt. Nun gibt das Ressort weitere Details bekannt. Vorgesehen sind etwa Mindestsätze für Kinder samt mehr Sachleistungen, Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sowie stärkere Anreize für Integration und Arbeit.
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"Wir schaffen eine Sozialhilfe, die Menschen schützt, wenn sie sie brauchen, die von jenen, die arbeiten können, klare Verbindlichkeit bei Integration und Arbeit einfordert und zugleich bessere Chancen auf den Weg zurück in ein selbstständiges Leben eröffnet", so Schumann.
Die Ausgangslage: Es gibt keine bundesweit einheitliche Sozialhilfe. Jedes Bundesland ist für die konkrete Ausgestaltung verantwortlich. Die "Sozialhilfe Neu" soll nun einen neuen, bundesweiten Rahmen schaffen.
Fixsätze bei Erwachsenen
Für die Einheitlichkeit sollen folgende Bestimmungen eingeführt werden: Fixsätze bei den Leistungen für Erwachsene (in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, vulgo "Mindestpension"), die Einführung von Integrationszuschlägen, die eine schnellere Eingliederung in den Arbeitsmarkt gewährleisten sollen, sowie bundesweite Mindestsätze bei Kindern.
Einheitliche Regeln soll es auch beim Schonvermögen, zusätzlichen Bedarfen und der Feststellung der Arbeitsfähigkeit geben. Sonderzahlungen - also der 13. und 14. Bezug - sollen bundesweit anrechnungsfrei bleiben. Dadurch besteht ein zusätzlicher Arbeitsanreiz.
Integration und Arbeit: Hier soll es laut dem übermittelten Entwurf mehr Verbindlichkeit geben. Die Sozialhilfe soll dafür enger mit Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen verknüpft werden. Dafür ist unter anderem eine neue Integrationsbeihilfe (IBH) vorgesehen (siehe weiter unten).
Kinder, Menschen mit Behinderungen und Personen, die vom Einsatz der Arbeitskraft ausgenommen sind, sollen künftig besser geschützt werden, heißt es aus dem Ministerium. Gemeint ist damit etwa, dass Menschen mit Behinderung, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr verpflichtet sein sollen, ihre Eltern auf Unterhalt zu klagen.
Volle Sozialhilfe nur über Bonus-Zuschläge
Die Integrationsbeihilfe sieht vor, Menschen, die arbeiten können, monetär zu motivieren, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Konkret soll die volle Leistung nur über zwei Integrationszuschläge erreicht werden.
Zuschlag 1: Dieser Zuschlag soll beispielsweise über einen Pflichtschulabschluss, einen Nachweis über Deutscherwerb und Wertevermittlung erreicht werden.
Zuschlag 2: Der zweite Zuschlag soll gewährt werden, wenn bereits 13 Wochen lang einer vollversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen wird oder an einer AMS-Maßnahme teilgenommen wird.
Die IBH richtet sich aber nicht an alle Zielgruppen. Ausgenommen sind etwa Menschen mit Behinderung, Kinder sowie Menschen, die vom Einsatz der Arbeitskraft ausgenommen sind. Letzteres sind beispielsweise Personen, die Betreuungspflichten haben oder bereits das Regelpensionsalter erreicht haben.
Kinder: Mehr Sachleistungen mit App
Für Kinder sollen laut dem Entwurf bundesweite Mindestsätze eingeführt werden. Dadurch sollen alle Kinder unabhängig vom Wohnort auf einen verlässlichen Mindeststandard zählen können, heißt es aus dem Sozialressort.
Der Richtsatz ist dabei noch einmal unterteilt in einen Mindestsatz an Geldleistungen und einen Mindestsatz an Sachleistungen. Letzteres soll über eine Sachleistungskarte als App abgewickelt werden.
"Teilhabekarte" für einkommensschwache Familien
Zusätzlich ist auch eine "Teilhabekarte" für Haushalte mit geringem Einkommen geplant, die aber über der Sozialhilfegrenze liegen. Mit dieser Karte soll der Zugang zu Schul-, Sport- und Hygieneartikeln bzw. zu Dienstleistungen wie Lernunterstützung oder Freizeitaktivitäten erleichtert werden. Ab 2027 sind hierfür 60 Millionen Euro vorgesehen.
Der Kindermehrbetrag soll zusätzlich von 700 auf 1.000 Euro erhöht werden.
Für Menschen mit Behinderung sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor:
- doppelter Vermögensfreibetrag
- keine Anrechnung therapeutischer Taschengelder und vergleichbarer Leistungen
- Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen für Personen über 25 Jahre
- Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf.
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