Urteil rechtskräftig
Friedhofs-Mord: Haft für Freundin von Teenie-Killerin
Wien. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche rechtskräftig wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen erhielt drei Jahre teilbedingte Haft. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
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Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
Von Freundin zur Tat "aufgemuntert"
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien - die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller - habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe.
Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, antwortete sie mit "Nein". Die Chats hätten "mir Mut gegeben", sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.
"Waren beide schlecht für uns"
Die beiden Mädchen hatten sich im September über eine Freundin kennengelernt. "Das war eine Selbstverletzungsfreundschaft", bezeichnete die Zeugin und spätere Mörderin die Beziehung der beiden. "Wir waren beide sozusagen schlecht für uns, weil wir uns erniedrigt haben", sagte die 14-Jährige. Ihre Freundin war ebenfalls psychisch krank, hatte u.a. eine Sozialphobie, weswegen sie kaum das Haus verlassen konnte. In der elterlichen Wohnung besprachen die beiden ihre Selbst- und Fremdverletzungsfantasien.
Die beiden standen in intensivem Kontakt. Die nun Angeklagte habe die spätere, unmittelbare Täterin regelrecht angehimmelt, wollte ihr gefallen. Die psychiatrische Sachverständige sprach sogar von einer "Glorifizierung" durch die 14-Jährige. "Mir war wichtig, dass sie mich mag", sagte die Beschuldigte. Zum Tatzeitpunkt sei die 14-Jährige zurechnungsfähig gewesen, sagte die Gutachterin. Auch eine zusätzlich zur Haftstrafe mögliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sei nicht notwendig.
"Ich glaub an dich, meine Göttin"
Deshalb habe sie ihr auch am Tattag Nachrichten geschrieben, um ihr zu gefallen, meinte sie nun. Die Freundin habe ihr nämlich zuvor stets gesagt, "sie mag mich so nicht, ich bin langweilig, ich sollte cooler sein", sagte die 14-Jährige. Sie schrieb deshalb in den Nachrichten am Tattag, teilweise auf Englisch, etwa: "Mach es wie Alexander." Gemeint ist der russische Serienmörder Alexander Bychkov. "Dann wirst du auch so sexy wie er." Oder auch: "Ich glaub an dich, meine Göttin." Und: "Du kannst es tun."
"Ich dachte nicht, dass sie es ernst meint, dass sie Scherze macht", meinte die 14-Jährige nun in der Verhandlung. Sie habe gedacht, ihre Freundin würde Suizid begehen. Als sie von ihr das Foto der Leiche der Pensionistin zugeschickt bekommen habe, "hatte ich Panik, das hat mir Angst gemacht". Sie habe sich ihrer Mutter anvertraut und sei mit ihr am nächsten Tag zur Polizei gegangen.
Belastende Aussagen der Hauptangeklagten
Die nun Angeklagte wurde bereits im Vorfeld des Prozesses als Beschuldigte geführt. Allerdings waren die Aussagen der Hauptbeschuldigten in der Hauptverhandlung dann schlussendlich belastend. In der Zeit vor ihrer jetzigen Verhandlung befand sich die 14-Jährige in stationärer Behandlung einer psychiatrischen Einrichtung. Sie wurde nun entlassen, erhält Medikamente und besucht seit Montag auch wieder die Schule. Am Anfang der Verhandlung konnte die Beschuldigte kaum verständliche Antworten geben, weil sie ständig in Tränen ausbrach.
Der Fall erregte breites öffentliches Interesse, weil es sich bei der getöteten Frau um ein Zufallsopfer handelte. Sie war zufällig am Friedhof, als sie von dem ihr völlig unbekannten Mädchen von hinten angegriffen wurde. Die Jugendliche stach mehrfach auf die 64-Jährige ein, sie verstarb noch am Tatort. Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft. Das Opfer hatte am Ende mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich.
Fotos von Leiche verschickt
Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an drei Freunde, darunter die nun Beschuldigte. Zurück in ihrer betreuten WG wählte sie den Notruf und gestand die Tat.
Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wurde auch dieser Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at.)
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