Chef-Wahl

Geheim-Brief an Stiftungsrat zur ORF-Wahl

© APA/GEORG HOCHMUTH
Vor der Wahl der neuen ORF-Spitze werden die 35 Stiftungsratsmitglieder angeleitet, eine unabhängige Wahl einer fachlich geeigneten Person zu treffen. oe24 liegt der Brief vor.
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Am Donnerstag wird der nächste ORF-Generaldirektor gewählt. Neun Frauen und Männer sind im Hearing direkt vor der Wahl dabei, oe24 berichtete. In einem Brief an die 35 ORF-Stiftungsräte schreiben Heinz Lederer, der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrates, und sein Stellvertreter Gregor Schütze jetzt, wie die Wahl abzulaufen hat.

"Wir freuen uns, dass wir eine bemerkenswerte Anzahl an nationalen und internationalen Bewerberinnen und Bewerbern für die Funktion der ORF Generaldirektorin bzw. des ORF Generaldirektors und zudem eine sehr hohe Qualität des Bewerberfeldes vorfinden. Die Vielfalt an Persönlichkeiten, Erfahrungen, Kompetenzen und Zukunftskonzepten unterstreicht die Attraktivität der Position und die Bedeutung des ORF als zentrale Institution unseres Landes. Der Auswahlprozess steht zudem klar im Einklang mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) und zeichnet sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Professionalität, Transparenz und Sorgfalt aus", heißt es im Brief, der oe24 vorliegt.

Auswahlprozess muss objektiv sein

Vor dem Hintergrund der "intensiven öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit" sei es wichtig, die Grundlagen des Auswahlverfahrens noch einmal festzuhalten, die da wären:

  • Durch das EMFG und dessen nationaler Konkretisierung im EMFG-Begleitgesetz ist der Auswahlprozess transparenter, objektiver und unabhängiger ausgestaltet als jemals zuvor.
  • Die gesetzlichen Vorgaben normieren klar, dass bei der Auswahl der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors "in erster Linie die fachliche Eignung" der Bewerberinnen und Bewerber maßgeblich ist. Diese fachliche Eignung ist insbesondere anhand der "facheinschlägigen Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten" zu beurteilen.
  • Die Geschäftsordnung (Ausführungsbestimmungen zu § 7 Abs 7 der GO) definiert die Anforderungen an die Funktion der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors, die auch der Ausschreibung zugrunde gelegen sind und die den Maßstab für die Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerbern bilden.
  • Basierend auf den besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten und auf der Performance in den Hearings – einschließlich der persönlichen Haltung unter anderem zu wertegeleiteter Führung, zum Vertrauensaufbau gegenüber dem Publikum und zur Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag – "obliegt es jeder und jedem von uns", die für den ORF bestgeeignete Bewerberin bzw den bestgeeigneten Bewerber zu wählen.

Die Stiftungsratsspitze schreibt in ihrem Brief zur Generaldirektoren-Wahl: "Die Entscheidung trifft jede und jeder im Sinne der Verantwortlichkeit als Stiftungsrätin bzw. Stiftungsrat des ORF, das heißt eigenverantwortlich, unabhängig und frei von Zurufen oder Einflussnahmen jeglicher Art, nach klaren, sachlichen Kriterien."

Weiters heißt es: "Unsere Aufgabe ist es, ausschließlich zum Wohle des Unternehmens, aller seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Publikums des ORF zu agieren und zu entscheiden."

Spannende Hearings

Eine Baustelle am Gelände des ORF-Zentrums am Künigelberg in Wien. © APA/ROLAND SCHLAGER

"Wir freuen uns auf eine konstruktive Sitzung am Donnerstag, auf spannende Hearings und einen sachlichen Austausch", schreiben Lederer und Schütze. Man sei überzeugt, dass der bisherige Prozess "eine ausgezeichnete Grundlage für die bevorstehende Entscheidung" geschaffen habe. Man sei überzeugt davon, dass der Stiftungsrat seiner Verantwortung gerecht werde.

Lederer und Schütze hoffen im Brief an die Stiftungsräte, dass der oder die am besten Geeignete gewinnt: "Am Ende dieses Verfahrens wird jene Persönlichkeit das Vertrauen des Stiftungsrats erhalten, die nach bestem Wissen und Gewissen als die für den ORF am besten geeignete Bewerberin bzw. der am besten geeignete Bewerber beurteilt wird."

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