Die Gebühr beträgt für das Jahr 2027 insgesamt 26,85 Euro und wird automatisch von der November-Pension abgezogen. Für Betroffene bedeutet das eine entsprechend niedrigere Auszahlung. Bestimmte Personengruppen sind allerdings von der Zahlung ausgenommen.
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Bisher waren Pensionisten grundsätzlich von diesem Service-Entgelt befreit. Im Zuge der Budgetmaßnahmen wurde jedoch beschlossen, die Gebühr künftig auch bei ihnen einzuheben. Der Stichtag ist der 15. November 2026. Ein eigener Antrag oder eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Gebühr deutlich gestiegen
Die Kosten für das E-Card-Service-Entgelt sind in den vergangenen Jahren gestiegen. 2025 betrug die Gebühr noch 13,80 Euro, für 2026 waren es bereits 25 Euro. Im kommenden Jahr erhöht sich der Betrag auf 26,85 Euro. Es handelt sich um eine jährliche Zahlung, nicht um eine monatliche Gebühr.
Wer ist ausgenommen?
Nicht alle Pensionisten müssen bezahlen. Zu den Ausnahmen zählen insbesondere Bezieher einer Ausgleichszulage. Auch Personen, die aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit gesetzlich von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen grundsätzlich kein Service-Entgelt entrichten. Ob eine Befreiung vorliegt, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Pensionserhöhung gleicht Belastung nicht vollständig aus
Zusätzlich zur neuen Gebühr steht ab Jänner 2027 die nächste Pensionserhöhung an. Laut den vorliegenden Angaben steigen Pensionen bis zu einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von 6.930 Euro brutto grundsätzlich um 2,95 Prozent. Bei höheren Pensionen ist ein Fixbetrag von 204,44 Euro vorgesehen. Die Richtsätze für die Ausgleichszulage sollen um 3,3 Prozent steigen.
Da die Anpassung für viele Pensionisten unter der maßgeblichen Inflation liegt, dürfte die Kaufkraft trotz höherer Auszahlungen unter Druck bleiben. Die zusätzliche E-Card-Gebühr reduziert das verfügbare Einkommen weiter. Für Betroffene lohnt es sich daher, die November-Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls abzuklären, ob eine Befreiung besteht.
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