Dagegen

S34-Spange Wörth: Gegner ziehen vor Höchstgericht

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Gegner der "Spange Wörth", die laut Plan die projektierte Traisental-Schnellstraße (S34) mit einem Betriebsgebiet im Süden St. Pöltens verbinden soll, haben sich nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) an beide Höchstgerichte gewendet.
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Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof sei erhoben worden, zudem sei eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden, teilte die Umweltorganisation Virus am Montag in einer Aussendung mit.

Mit im Boot sei bei der Beschwerde und der Revision der Verein Lebenswertes Traisental (VLT). Die Beschwerde werde auch von der Bürgerinitiative "Nein zur Spange Wörth" und 26 Bauern mitgetragen.

Das BVwG hatte im Juli grünes Licht für die Errichtung der "Spange Wörth" gegeben, allerdings unter zusätzlichen Auflagen. "Für die Umsetzung verpflichtet der Senat die Projektwerberin (das Land Niederösterreich, Anm.), nach konkreter Auswahl der dafür vorgesehenen Flächen noch eine Änderungsgenehmigung (§ 18b UVP-G 2000) bei der Behörde zu beantragen", hieß es.

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