Vier Monate bzw. ein Jahr bedingt
Nach Gewalt bei Klima-Demo: Zwei Polizisten verurteilt
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Die zur Bewährung ausgesetzten Strafen sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein bzw. erbaten Bedenkzeit.
Ein mittlerweile 33-jähriger Beamter, der einem Demonstranten insgesamt neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte, erhielt wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vier Monate. Ein um fünf Jahre älterer Kollege, der in diesem Zusammenhang dem Urteil zufolge einen tatsachenwidrigen Aktenvermerk angelegt und überdies beim Landesverwaltungsgericht unrichtig ausgesagt hatte, fasste wegen Amtsmissbrauchs und falscher Zeugenaussage ein Jahr Haft aus. In beiden Fällen wurden die Strafen bedingt ausgesprochen. Da das verhängte Strafausmaß nicht zwölf Monate überstieg, würde für beide Polizisten - nach Auskunft ihrer Verteidiger sind sie derzeit nicht vom Dienst suspendiert - im Fall der Rechtskraft kein automatischer Amtsverlust erfolgen. Die Entscheidung über allfällige disziplinarrechtliche Folgen läge ausschließlich bei der Polizei.
Laura Grossmann zu Urteil nach Gewalt bei Klimademo
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