Höchstgericht:
Man darf Strache nicht als „Arsch“ beschimpfen
Dass es auf Facebook mitunter zu verbalen Entgleisungen kommt, ist auch bei Politikern nichts Neues. Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof über ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FP-Chef Strache in einem Facebook-Posting als „Arsch“ bezeichnete.
„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“, zitiert "Die Presse" das Urteil in ihrer Online-Ausgabe. Vorausgegangen war dem Urteil ein Posting, das eine Bekannte des SPÖ-Mannes bei einer Anti-Flüchtlings-Demo der FPÖ in Floridsdorf zeigte. In diesem Zusammenhang kommentierte dieser: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden