Ex-Kanzler angeklagt
Kurz-Prozess: Was ihm bei Urteil droht
Wien. Die Gerichtsverhandlung gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss steuert dem großen Finale zu.
Am Freitag könnte ein Urteil im monatelangen Prozess am Straflandesgericht Wien fallen.
Schmid soll nochmals auftauchen
Vor dem Urteil soll noch einmal der Ex-Chef der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, befragt werden. Er sieht sich mit Aussagen zweier russischer Manager konfrontiert, die ein Bewerbungsgespräch mit ihm geführt haben sollen.
Falschaussage: Großteil der Angeklagten wird verurteilt
Statistik. Im Jahr 2023 gab es laut der Justiz 261 Freisprüche und ganze 797 Verurteilungen in Verfahren wegen falscher Beweisaussage. Demnach wurden zwei Drittel der Angeklagten wegen Falschaussage auch verurteilt.
Die häufigste Strafe
Bei Schuldsprüchen wurde als die mit Abstand häufigste Strafe eine sogenannte bedingte Haftstrafe verhängt (433 Verfahren).Danach folgten unbedingte Geldstrafen (97) und in immerhin 95 Verfahren unbedingte Haftstrafen.
Vorstrafe droht. Für Kurz gilt die Unschuldsvermutung. Würde er schuldig gesprochen, dann müsste er höchstwahrhscheinlich nicht ins Gefängnis. Er hätte dann allerdings eine Vorstrafe, was sich bei möglichen weiteren Prozessen gegen ihn als Nachteil erweisen würde.
Zwischen 2013 und 2022 wurden nur drei bis dato Unbescholtene wegen Falschaussage zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.
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