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Strasser-Prozess wird am 4. März wiederholt

Ernst STRASSER
© APA
Ein Urteil wird voraussichtlich am 12. März gefällt werden.
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Der Prozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser wird ab 4. März im Wiener Straflandesgericht wiederholt, gab Gerichtssprecher Andreas Hautz bekannt. Die zweite Verhandlung in der sogenannten Lobbyisten-Affäre, über die Strasser als ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament gestolpert war, verdankt sich einer umstrittenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Formalfehler
Der OGH hatte im vergangenen November das Ersturteil - vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit - wegen eines Formalfehlers aufgehoben und zurück an die erste Instanz verwiesen. Nach Dafürhalten des zuständigen Berufungssenats unter Vorsitz von OGH-Präsident Eckart Ratz hatte sich das Erstgericht in der Urteilsbegründung nicht hinreichend genug mit der Frage auseinandergesetzt, ob Strasser die 100.000 Euro, die er für seine Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung gefordert haben soll, mit einem Amtsgeschäft in Verbindung brachte.

Ex-Minister Ernst Strasser vor dem OGH


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Strasser Ernst

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