Laut Zeugen

Priklopil wollte Natascha heiraten

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© TZ OesterreichKernmayer Johannes

Vernehmungsprotokolle des Priklopil-Freundes gewähren tiefe Einblicke.

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Knalleffekt im Fall Kampusch: Ihr Entführer Wolfgang Priklopil hatte Natascha heiraten wollen. Das geht aus Vernehmungsprotokollen von Priklopil-Freund Ernst H. hervor, aus denen das Magazin News Passagen veröffentlichte.

Nach den Schilderungen von H. vergötterte Priklopil Natascha, die er „Bibi“ genannt haben soll. Um ihre „Beziehung“ zu legalisieren, plante er, Kampusch als tschechische Einwanderin auszugeben.

Natascha mit getürkter Identität zur Ehefrau
Er wollte ihr falsche Papiere besorgen und sie in der Wohnung einer Verwandten unterbringen. „Und wenn sie dann in Österreich unter einer getürkten Identität einige Zeit registriert gewesen wäre, hätte er sie ganz offiziell heiraten wollen“, so H. in den Vernehmungsprotokollen.

Wolfgang Priklopil hatte nach Nataschas Flucht einige Stunden mit Ernst H. verbracht, bevor er sich vor einen Zug geworfen hat. Stundenlang fuhren die beiden Männer in einem Pkw durch die Stadt.

Glaubt man den Protokollen, hat Priklopil seinem Freund und Geschäftspartner eine Art Lebensbeichte abgelegt. So erklärte er, Natascha deshalb entführt zu haben, weil er selbst nie eine Freundin hatte. Als Grund für sein Versagen sah er seine „krumme Nase“. Von Jugend an habe er an extremen Minderwertigkeitskomplexen gelitten.

Laut News überlegte Priklopil sogar, eine Schönheitsoperation vornehmen zu lassen. Da ihm diese aber keine Frau garantierte, entschied er sich, „diese Ausgaben in den Bau eines Bunkers zu investieren“, so H. in den Protokollen.

H. erklärt auch, warum Priklopil gerade Kampusch entführte. Das Opfer musste „unberührt“ sein, deswegen musste es ein Kind sein. Lange habe er „gefahndet“, dann sei ihm Natascha aufgefallen. Ihr Typ habe ihm extrem gut gefallen. Weil er dachte, „dass sie später einmal so ausschauen könnte, wie er sich seine Wunschgefährtin vorstellt“.

H. berichtet in den Protokollen auch, dass Priklopil ihm Anweisungen für seinen möglichen plötzlichen Tod gegeben habe. Er sollte in diesem Fall in den Tresor im Keller schauen. Laut H. gab Priklopil an, dort Akten zu bewahren. In Wahrheit wollte Priklopil, dass H. „Bibi“ dort findet, wenn ihm etwas passiert.

H. muss sich jetzt vor Gericht verantworten
Ernst H. steht am 30. August wegen Begünstigung vor Gericht. Er hatte während der Lebensbeichte sein Mobiltelefon ausgeschaltet, obwohl er von der Fahndung nach Priklopil wusste. H.s Anwalt Manfred Ainedter weist die Vorwürfe zurück: „Der Tatbestand der Begünstigung ist weder objektiv noch subjektiv erfüllt. Mein Mandant wollte Priklopil nicht der Polizei entziehen, sonst hätte er ihn ja nicht mitten auf der Straße aussteigen lassen“, meinte Ainedter bei Bekanntwerden der Anklage.

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