oe24.TV-Interview
Anwalt Lansky über "nicht gute Optik" des Richters im Fall Kurz
Wien. Er ist ein erfahrener Anwalt und gilt als deklarierter Sozialdemokrat. Umso mehr könnte den einen oder anderen überraschen, dass just Gabriel Lansky in der Urteilsbegründung gegen Sebastian Kurz – ein Schuldspruch und zwei Freisprüche wegen mutmaßlicher Falschaussage – „offene Fragen in der Begründung“ sehe, wie er im oe24.TV-Interview sagt. Er warte jetzt gespannt auf die „schriftliche Ausfertigung“ des Urteils – also auf die schriftliche Begründung.
Das Urteil ist bekanntlich nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung von Ex-Kanzler Kurz Berufung eingelegt hat.
Da werden diese „Widersprüche“ wohl ebenso Thema werden wie die von der Verteidigung geortete „Befangenheit“ des Richters.
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Lansky: Richter? Das schaut nicht gut aus
Dass erst nach dem Ende des Prozesses gegen Kurz die disziplinarrechtliche Verurteilung von Richter Radasztics wegen „Geheimnisverrat“ – er soll Peter Pilz etwas in der Causa Eurofighter verraten haben – bekannt wurde, sei „gar keine gute Optik“, so Lansky. Das werde in der zweiten Instanz „sicher von der Verteidigung thematisiert werden“.
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