Habsburger-Schatz
Jetzt hat es Babler auf die Kronjuwelen abgesehen
Wie Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) bestätigte, lässt die Regierung derzeit prüfen, ob die Republik Österreich Eigentumsansprüche auf die wertvollen Edelsteine und Schmuckstücke erheben kann. Hintergrund ist das „Habsburgergesetz“ von 1919, das nach dem Zusammenbruch der Monarchie große Teile des kaiserlichen Besitzes – darunter Kunst- und Kulturgüter – zum Staatsvermögen erklärte.
Babler erklärte: „Falls sich herausstellt, dass der Florentiner-Diamant Eigentum der Republik Österreich ist, werde ich den Prozess zur Rückholung des Juwels einleiten.“ Sein Büro stehe bereits in Kontakt mit der österreichischen Botschaft in Kanada, wo sich ein Teil des Habsburg-Erbes befinden könnte.
Die Familie Habsburg hatte das Gesetz in der Vergangenheit immer wieder kritisiert und als Enteignung bezeichnet. Zwar wurde 2011 eine Änderung beschlossen, die der Familie wieder das passive Wahlrecht in Österreich einräumte – der Eigentumspassus blieb jedoch unverändert in Kraft. Damit besitzt das Gesetz bis heute rechtliche Gültigkeit.
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