Ministerin Plakolm
Wirbel nach Scharia-Urteil: "Hat mit Österreich nichts am Hut"
Das Landesgericht Wien hat entschieden, dass ein Schiedsspruch, der auf islamischem Recht (Scharia) basiert, in Österreich gültig ist - sofern er zivilrechtlich vereinbart wurde. Anlass war ein Fall, in dem sich ein Mann per Schiedsvereinbarung zur Einhaltung islamischer Rechtsnormen verpflichtete.
Konkret hieß es: „Das Schiedsgericht entscheidet anhand der islamischen Rechtsvorschriften (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah; Anm.: Scharia) nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen."
Entscheidend war laut Gericht der formale Rahmen - und nicht die inhaltliche Übereinstimmung mit geltendem Recht. Das Gericht hob hervor, dass für vermögensrechtliche Streitigkeiten islamisches Recht durchaus rechtswirksam vereinbart werden könne. Das Ergebnis dürfe allerdings nicht gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.
Plakolm: "Scharia hat mit Österreich nichts am Hut"
Bei Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) stößt das auf Unverständnis: „Die Scharia hat mit Österreich und den Grundsätzen unserer Verfassung nichts am Hut und das soll auch so bleiben. Deshalb haben wir als Bundesregierung schon im Mai beschlossen, dass das Justizministerium bis Jahresende Vorschläge erarbeitet, damit die Scharia-Regeln zukünftig zum Beispiel im Bereich des Standesamts nicht zur Anwendung kommen können."
"Scharia-Regeln gehören nicht nach Österreich"
Und: "Die Scharia-Regeln gehören nicht nach Österreich und daher gehe ich davon aus, dass wir zeitnah die entsprechenden Vorschläge vorgelegt bekommen.“
Auch von der FPÖ kam rasch Kritik. „Das stößt die Tore für den politischen Islam noch weiter auf“, so der freiheitliche Verfassungssprecher Michael Schilchegger. "Das Urteil wertet islamische Parallelgesellschaften in Österreich auf und schwächt jene Kräfte, die sich dem Islam nicht unterwerfen wollen."
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