Nach Bekanntwerden von 3.820 Chatnachrichten zwischen dem ehemaligen ORF-General Roland Weißmann und einer ORF-Mitarbeiterin äußert sich die Frau über ihre neue Anwältin Alexia Stuefer in einem Schreiben, aus dem Kurier zitiert. Weißmanns Anwalt Norbert Wess hatte bei Puls 4 erklärt, jene, die sich ein Bild machten, sagten: "das ist kein Fall von sexueller Belästigung, kein Fall von Metoo". Zudem sei "keiner untergeordnet oder übergeordnet gewesen". Dem widerspricht die freigestellte Mitarbeiterin entschieden und "bestreitet entschieden, eine strafbare Handlung begangen zu haben". Die Nachrichten seien keine Wende, sondern belegen "noch ausführlicher belegen, dass der Anzeiger (Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks sic!) unsere Mandantin sexuell bedrängte".
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Vorwürfe wegen sexueller Belästigung
Weißmann bestreitet diesen Vorwurf. Die Vertretung der Frau bekräftigt hingegen, dass Weißmann, indem er "wiederholt sexuelle Handlungen von ihr verlangte und die von der Mitarbeiterin gesetzten Grenzen überschritt, hat er den arbeitsrechtlichen Tatbestand der sexuellen Belästigung zu verantworten". Als Beleg wird genannt, dass der Ex-Generaldirektor "einer Mitarbeiterin – nota bene während der Dienstzeit – Bilder mit erigiertem Penis übersendet" habe. Dies sei "unter jeder Kritik und stellt – angesichts der rechtlichen Konstellation – eine schwerwiegende Verletzung der Würde unserer Mandantin" dar. Zudem wird festgehalten: "Dass allein dieses Verhalten den sofortigen Rücktritt rechtfertigt, ist eine offensichtliche, lediglich für den Anzeiger und dessen Umfeld nicht selbstverständliche, Folge gelebter Verantwortungsübernahme eigenen Fehlverhaltens".
Kritik an angeblicher Täter-Opfer-Umkehr
Auf die Argumentation von Weißmanns Anwalt, Weißmann müsse sich "nicht dafür rechtfertigen", dass er "dieser Liebelei immer wieder nachgekommen ist, wenn diese Dame proaktiv – nachdem er monatelang den Kontakt abgebrochen hat - immer wieder insistiert hat", reagiert die Anwältin deutlich: "Eine bildlichere Täter-Opfer-Umkehr ist kaum vorstellbar".
Ermittlungen gegen die ORF-Mitarbeiterin
Gegen die Betroffene wird derzeit wegen versuchter Erpressung ermittelt, da sie Weißmanns Rücktritt und eine Geldspende verlangte. Dazu heißt es im Schreiben: "Unsere Mandantin ist keine Juristin, weswegen sie Rechtsrat suchte und diesem – aktenkundig – vertraute". Dass zunächst nur ein Teil der Chats bereitgestellt wurde, sei auf Anraten der damaligen Vertretung geschehen. Die Ermittlungsführung und polizeiliche Würdigung bestätigen laut Schreiben nur, dass die Mandantin keine Straftat zu verantworten habe. Der rechtliche Disput zwischen den Parteien dauert somit an.
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